25.01.2023 / News / Allgemein
Förderung bringt auch 2023 wieder soziale Wärme
Jetzt Heizkostenzuschuss des Landes sichern! 340 Euro für Behaglichkeit Der Heizkostenzuschuss beträgt 340 Euro, unabhängig von der Art der Heizungsanlage. Anträge können im Marktgemeindeamt bis einschließlich 28. Februar 2023 eingereicht werden. Wie bisher haben Personen, die „Wohnunterstützung“ beziehen, keinen Anspruch auf Heizkostenzuschuss.
Und so geht die Berechnung: Von der laufenden Lohnsteuerbemessungsgrundlage aus dem letzten Monatslohnzettel ist… weiterlesen: „Förderung bringt auch 2023 wieder soziale Wärme“
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