Mehr Verkehrssicherheit im Zentrum
26.10.2025 / News / Allgemein
Nach dem Sommer startet die neue Begegnungszone
Seit Jahren ist die Ortsdurchfahrt von Hitzendorf ein echtes Nadelöhr: Auf der teilweise nur 5 Meter breiten Straße tummeln sich mehr als 800 Kinder und gut 1.100 Autos – jeden Tag! Um diese enge und gefährliche Situation zu entschärfen, wird ab Schulbeginn eine „Begegnungszone“ eingerichtet.
Sieben Buslinien, bis zu 160 Autos pro Stunde, 860 Kinder und Jugendliche und dazu mehr als 300 Passanten zu Spitzenzeiten – sie alle bevölkern das Hitzendorfer Ortszentrum und sind auf die Verkehrsader, die Ortsdurchfahrt zwischen Kreisverkehr und Schulzentrum, angewiesen. Diese Straße ist an manchen Stellen nur fünf Meter breit, das Passieren zweier Autos ist da schon schwierig, mit einem Bus fast unmöglich. Und links und rechts und dazwischen sind Kinder auf dem Weg in den Kindergarten, in die Schule ….
Mit der Übersiedlung der Bibliothek ins Schulzentrum und der Angebotserweiterung im Familienzentrum wird die Gefahr weiter zunehmen. Nun hat der Gemeinderat auf Initiative von Bgm. Thomas Gschier Nägel mit Köpfen gemacht und entschärfende Maßnahmen eingeleitet. Bis Ende des Sommers wird die Ortsdurchfahrt baulich leicht adaptiert und spätestens zu Schulbeginn eine sogenannte „Begegnungszone“ eingerichtet.
Die neue Begegnungszone ist 380 Meter lang, sie beginnt nach dem Kreisverkehr im Ortszentrum und erstreckt sich bis nach dem neuen Bibliotheksgebäude. Nebenstraßen wie der Heugabelweg oder der Gebhardweg sind inkludiert. Die Verkehrsflächen werden lt. Gesetz „gleichberechtigt genutzt“, das bedeutet, die gesamte Fläche steht allen Verkehrsteilnehmern gemeinsam zur Verfügung. Respekt und gegenseitige Rücksichtnahme sind somit oberstes Gebot!
Konkret bedeutet die Verordnung der Begegnungszone für alle Verkehrsteilnehmer: Autofahrer und Busse dürfen durchfahren, dabei aber niemanden behindern. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge beträgt 20 km/h. In der Begegnungszone haben Fußgänger Vorrang und dürfen die gesamte Fahrbahn nutzen. Rad- und Scooter-Fahrer dürfen auch nebeneinander fahren. Das Parken ist nur an dafür ausgewiesenen Stellplätzen erlaubt.
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