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Wenigstens finanziell wird’s wärmer

13.03.2023 / News /

Antrag auf Heizkostenzuschuss noch bis 28. Februar 2023 möglich!

Der Heizkostenzuschuss erfolgt durch das Land Steiermark und beträgt für alle Heizungsarten einmalig 340 Euro. Anträge können im Gemeindeamt gestellt werden. Zur Antragstellung sind die Einkommensnachweise und Meldebestätigungen aller im Haushalt lebenden Personen erforderlich.

 
Antragstellung bis 28. Februar

Anspruchsberechtigt beim Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark sind Personen, die mindestens seit dem 1. September 2022 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben und deren monatliches Haushaltseinkommen die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigt:

alleinstehende Personen € 1.371
Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften € 2.057
Erhöhungsbeitrag pro Familienbeihilfe beziehendem Kind € 412

Berechnungsgrundlage ist das Jahresgehalt. Wenn mehr als zwölf Monatsgehälter bezogen werden, so sind diese in die genannten Einkommensgrenzen einzurechnen. Als Monatsnettoeinkommen ist 1/12 des Jahresnettoeinkommens heranzuziehen.

 

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